Der merkantile Minderwert (auch merkantiler oder technischer Minderwert genannt) beschreibt die Wertminderung einer Sache (insbesondere eines Fahrzeugs) nach einer Reparatur eines Unfalls oder Schadens, obwohl dieser fachgerecht behoben wurde. Der Minderwert entsteht dadurch, dass die Sache, z.B. ein Auto, im Ansehen und damit im Wiederverkaufswert gemindert ist, da sie als "beschädigt" gilt. Auch wenn keine technischen Mängel mehr vorliegen, wird ein potenzieller Käufer weniger dafür bezahlen, weil die Unfallhistorie bekannt ist.
Die Berechnung des merkantilen Minderwerts ist komplex und wird in der Regel von Sachverständigen durchgeführt. Dabei werden verschiedene Faktoren berücksichtigt:
Es gibt keine allgemeingültige Formel zur Berechnung, daher ist die Expertise eines Sachverständigen ratsam.
Der merkantile Minderwert kann im Rahmen der Schadensregulierung nach einem Unfall von dem Geschädigten gegenüber dem Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherung geltend gemacht werden.
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